Druckverschlüsse

Verwendung von Schwenkvorrichtungen

Schwenkvorrichtungen werden häufig zum Öffnen und Bewegen von schweren Mannlochdeckeln oder -türen eingesetzt, die normalerweise druck- und flüssigkeitsdicht mittels Schrauben oder Schnellverschlüssen befestigt sind. Diese Vorrichtungen kommen auch bei Inspektionsöffnungen an Druckbehältern zum Einsatz, die oft als Blindflansch mit verschiedenen Durchmessern konstruiert sind. Für Nennweiten ab DN 500 kann es erforderlich sein, einen mehrere hundert Kilogramm schweren Deckel mit einer speziellen Hebevorrichtung vom Behälter zu lösen.

An kleineren Druckbehältern werden geringere Öffnungen, die als Kopfloch oder Handloch bezeichnet werden, verwendet. Auch hier können Schwenkvorrichtungen angebracht werden, die es ermöglichen, den Innenraum des Behälters mit geeigneten Werkzeugen für Sichtprüfungen und Reinigungen zugänglich zu machen.

Die Normenreihe DIN 28124 regelt die Anforderungen an Schwenkvorrichtungen für Mannlochverschlüsse. Die Schwenkarme sind sowohl bei vertikaler als auch horizontaler Anordnung austauschbar. Bei schräg angeordneten Mannlochstutzen muss die Schwenkachse senkrecht stehen. Diese Richtlinien wurden vom Arbeitsausschuss NA 012-00-01 AA “Anlagenteile” des Normenausschusses Chemischer Apparatebau (FNCA) im DIN formuliert. Die DIN 28124 umfasst: Teil 1 für drucklose Behälter, Teil 2 und 3 für Druckbehälter, sowie Teil 4, der die Schwenkvorrichtungen behandelt.

Verschluss nach DIN 28124

Verschluss nach DIN 28125